Motorradschutzbekleidung

MOTORRADSCHUTZBEKLEIDUNG = Opfermaterial

folgende Erklärung:

Bei den Preisen für die MOTORRADSCHUTZBEKLEIDUNG handelt es sich um Neupreise. Diese sind insoweit gerechtfertigt, weil es sich bei der Motorradschutzbekleidung um sogenanntes „OPFERMATERIAL“ handelt. Das heißt „Motorradschutzbekleidung“ kann man vergleichen mit Airbags und Sicherheitsgurten im Pkw.

Da dem Motorradfahrer die Knautschzone eines Pkw´s fehlt ist es von absoluter Wichtigkeit Motorradschutzbekleidung zu tragen. Der Motorradhelm ist vom Gesetzgeber sogar vorgeschrieben.

Da man bei der Motorradschutzbekleidung mit steigendem Preis sicherere Qualität bekommt ist es völlig undiskutabel sich durch einen Abzug „Neu für Alt“ in seiner Sicherheit abstufen zu müssen.

Motorradschutzbekleidung kann man auch nicht zweimal benutzen, wieder gleichzusetzen mit Airbags und Sicherheitsgurten. Haben Diese ausgelöst wurden Sie geopfert zum Schutz der Fahrzeuginsassen.

Bsp. Wenn ein hochwertiger Integralhelm für 400,00 € getragen wurde kann es nicht sein das durch den Abzug „NfA“ nur noch ein günstigerer, in seiner Sicherheit reduzierter Helm gekauft werden kann.

Bei Motorradschutzbekleidung handelt es sich nicht um einen Gegenstand der in seiner Leistungsfähigkeit Nachlässt, es sei denn die Motorradschutzbekleidung hat den Motorradfahrer bei einem Sturz geschützt, damit ist die EINMALIGE Aufgabe der Motorradschutzbekleidung erfüllt und muss bei einem nichtverschuldeten Sturz 1 zu 1 , das heißt zum Neupreis ersetzt werden.

Nur dieses ist die Voraussetzung dafür dass sich der Motorradfahrer wieder so schützen kann wie er es vor dem nicht verschuldeten Unfall getan hat.

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